5 wichtige Änderungen bei der Mehrwertsteuer für den EU-Einfuhrwert von 150 Euro
Die Europäische Union plant wichtige Änderungen der Mehrwertsteuer- und Zollvorschriften. Diese Veränderungen werden sich darauf auswirken, wie Unternehmen den Handel zwischen Ländern verwalten.
Diese Reformen sowie weitere Änderungen im Bereich der Mehrwertsteuer sind Ausdruck einer Entwicklung hin zu mehr Effizienz, Transparenz und Fairness im EU-Handel. Unternehmen müssen sich auf diese Neuerungen vorbereiten.
Angesichts des stetigen Wachstums des E-Commerce ist ein transparentes Mehrwertsteuer-Managementsystem wichtiger denn je. Die neuen Vorschriften vereinfachen die Einhaltung der Mehrwertsteuerbestimmungen und stärken das Vertrauen der Verbraucher, dass alle Importe unabhängig von ihrem Wert fair besteuert werden. Diese Veränderung wird sich stark auf E-Commerce-Unternehmen auswirken. Sie müssen ihre Betriebsabläufe und Bezahlvorgänge anpassen.
In diesem Artikel werden fünf wichtige Änderungen im Bereich der Mehrwertsteuer erläutert, die E-Commerce-Unternehmen kennen müssen, um sich auf die Änderungen im Jahr 2028 vorzubereiten.
1. Aufhebung der Einfuhrschwelle von 150 Euro
Ab März 2028 wird die im Juli 2021 festgelegte Einfuhrgrenze von 150 Euro abgeschafft. Dies bedeutet, dass alle Waren, unabhängig von ihrem Wert, der Mehrwertsteuer und den Zöllen unterliegen. E-Commerce-Unternehmen müssen diese Steuern beim Kauf beim Bezahlvorgang einziehen.
Durch die Abschaffung dieser Schwelle entfällt der bisherige Steuerfreibetrag für Artikel im Wert von unter 150 Euro. Diese Änderung stellt sicher, dass alle Importe einheitlich besteuert werden, was die Fairness auf dem Markt fördert. E-Commerce-Unternehmen müssen ihre Bezahlvorgänge aktualisieren, um diesen zusätzlichen Aufgaben gerecht zu werden und die Einhaltung der Vorschriften sowie Transparenz für die Verbraucher sicherzustellen.
Diese Änderung ist nicht nur eine neue Regel, sondern eine grundlegende Veränderung der Art und Weise, wie Online-Shopping in der EU funktioniert. Die EU verlangt, dass auf alle Importe Mehrwertsteuer und Zölle erhoben werden. Dadurch können lokale Unternehmen besser mit internationalen Anbietern konkurrieren.
E-Commerce-Unternehmen müssen in Technologie und Schulungen investieren. Auf diese Weise können sie die neuen Anforderungen erfüllen. Dies beinhaltet die Aktualisierung ihrer Online-Shopping-Websites, damit Mehrwertsteuer und Zollgebühren beim Bezahlvorgang korrekt berechnet und angezeigt werden.
Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann zu Geldstrafen und zum Verlust des Kundenvertrauens führen. Für Unternehmen ist es wichtig, schnell zu handeln.
2. Zoll- und umsatzsteuerpflichtige Marktplätze
Ab 2028 müssen Online-Marktplätze wie Amazon und eBay für alle in die EU versandten Artikel Zölle und Mehrwertsteuer erheben. Derzeit erheben sie Mehrwertsteuer auf Artikel unter 150 Euro. Diese neue Regelung bedeutet, dass sie auch auf alle Importe Mehrwertsteuer erheben, unabhängig vom Preis.
Diese Änderung soll verhindern, dass Verbraucher bei der Paketzustellung mit unerwarteten Kosten oder komplizierten Formalitäten konfrontiert werden. Durch die Verwaltung von Mehrwertsteuer und Zollgebühren im Voraus können Marktplätze das Einkaufserlebnis verbessern. Dieser Ansatz vereinfacht den Kauf von Produkten für die Kunden. Außerdem sinkt dadurch die Wahrscheinlichkeit, dass Kunden aufgrund unerwarteter Kosten ihren Einkauf nicht abschließen.
Marktplätze müssen Systeme einrichten, um die richtigen Mehrwertsteuer- und Zollbeträge zu berechnen und anzuzeigen. Diese sollten auf dem Wert des Produkts und seiner Herkunft basieren. Voraussetzung dafür sind erhebliche Investitionen in Technologie und Compliance-Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie den EU-Vorschriften entsprechen. Marktplätze müssen außerdem sicherstellen, dass die von ihnen angebotenen Produkte den EU-Vorschriften hinsichtlich Sicherheit, Nachhaltigkeit und ethischen Standards entsprechen. Diese Änderung bedeutet eine größere Verantwortung für die Plattformen, da sie nun verpflichtet sind, bei allen Verkäufen die EU-Vorschriften einzuhalten.
Die neuen Regeln könnten zu mehr Wettbewerb zwischen den Marktplätzen führen. Kunden werden sich wahrscheinlich für die Plattformen entscheiden, die das übersichtlichste Einkaufserlebnis bieten.
3. Einführung des Konzepts des „fiktiven Einführers“
Ein neues Konzept namens „fiktiver Einführer“ wird eingeführt. Das bedeutet, dass Online-Marktplätze Waren offiziell in die EU importieren. Mit diesem Konzept können Marktplätze die Erhebung von Zöllen und Mehrwertsteuer direkt beim Verkauf abwickeln.
Unternehmen, die Produkte auf Marktplätzen verkaufen, müssen sich nicht selbst um die Zollformalitäten kümmern. Die Marktplätze kümmern sich darum. E-Commerce-Unternehmen, die direkt an Verbraucher in der EU verkaufen, sollten sicherstellen, dass ihr Marktplatzpartner die Steuerabgaben verwaltet.
4. Erweiterte Optionen für die Paketzustellung
Im Rahmen des neuen E-Commerce-Mehrwertsteuerpakets stehen nun spezielle Optionen für die Paketzustellung für Pakete mit einem Wert von über 150 Euro zur Verfügung. Diese Erweiterung ermöglicht es Unternehmen, vereinfachte Mehrwertsteuerregelungen für höherwertige Waren zu nutzen, was den grenzüberschreitenden Verkauf vereinfacht.
Zu den speziellen Lieferoptionen gehören:
- Paketversicherung
- Priority- oder Expressversand
- Geschenkverpackung oder Sonderverpackung
- Lieferung an alternative Standorte
- Benachrichtigungsdienste
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Versandprozess zu optimieren und das Kundenerlebnis bei höherwertigen Artikeln insgesamt zu verbessern.
5. EU-Zollzentrum für den elektronischen Handel
Das EU-Zollzentrum wird in den kommenden Jahren zu einem unverzichtbaren Instrument für E-Commerce-Unternehmen werden. Ab 2028 haben Unternehmen Zugang zu diesem Zentrum für die Meldung von Zöllen und Mehrwertsteuer, die über Online-Plattformen erhoben werden. Das System vereinfacht den Meldeprozess und unterstützt die Einhaltung der neuen Mehrwertsteuervorschriften.
Der Zeitplan für die Umsetzung sieht wie folgt aus:
- 2028: E-Commerce-Unternehmen erhalten Zugang zum EU-Zollzentrum.
- 2032: Alle Unternehmen können freiwillig auf das Zentrum zugreifen.
- 2038: Die Nutzung des Zentrums wird für alle Unternehmen, die grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU durchführen, verpflichtend sein.
Das EU-Zollzentrum soll Unternehmen die Arbeit erleichtern. Es wird alle Zoll- und Mehrwertsteuermeldungen in einem System zusammenführen. Diese Änderung wird den Arbeitsaufwand für Unternehmen verringern und ihnen bei der Einhaltung der EU-Steuergesetze verhelfen.
Wichtige Maßnahmen für E-Commerce-Unternehmen
Die bevorstehenden Änderungen der Mehrwertsteuer, die im März 2028 in Kraft treten sollen, werden erhebliche Auswirkungen auf E-Commerce-Unternehmen haben, die an Verbraucher in der EU verkaufen.
Mit der Aufhebung der 150-Euro-Grenze für Importe tritt nun das neue Konzept des „fiktiven Einführers” in Kraft. Marktplätze haben zudem mehr Verantwortung. Unternehmen müssen sich auf diese Änderungen vorbereiten.
Das zentralisierte Zollmeldesystem über das EU-Zollzentrum wird den Prozess vereinfachen. Unternehmen müssen jedoch ihre Systeme und Verfahren aktualisieren, um die Vorschriften einzuhalten.
Wichtigste Maßnahmen:
- Anpassung der Bestellvorgänge zur Erhebung von Mehrwertsteuer und Zöllen für alle Waren.
- Marktplätze sind für die Erhebung von Zöllen und Mehrwertsteuer verantwortlich.
- Informiert sein über das EU-Zollzentrum und sich auf die freiwillige und obligatorische Nutzung vorbereiten.
- Sicherstellen, dass über Online-Plattformen verkaufte Produkte den EU-Standards für Sicherheit und Nachhaltigkeit entsprechen.
Durch rechtzeitige Vorbereitung auf diese Mehrwertsteueränderungen können E-Commerce-Unternehmen weiterhin erfolgreich auf dem EU-Markt agieren und die neuen Vorschriften einhalten.